EU und Kanada schließen Verhandlungen über digitales Handelsabkommen ab
Die EU und Kanada haben die Verhandlungen beendet; das Digitalabkommen muss noch formell geprüft und gebilligt werden.
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Foto: Felix55kerstan / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0; https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Ottawa_to_the_parliament_hill.jpg; no modifications · Bildquelle · Lizenz: CC BY-SA 4.0Die Europäische Union und Kanada gaben am 30. Oktober 2026 beim Gipfeltreffen in Montreal den Abschluss ihrer Verhandlungen über ein digitales Handelsabkommen bekannt. Die vorgesehenen Regeln sollen grenzüberschreitende digitale Geschäfte berechenbarer machen und zugleich den Verbraucherschutz sichern. Das Abkommen würde das bestehende umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA ergänzen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission geht es um verlässliche grenzüberschreitende Datenströme, elektronische Verträge, Unterschriften und Rechnungen. Auch irreführende Online-Praktiken sowie unerwünschte Werbenachrichten werden behandelt. Weniger ungerechtfertigte Hindernisse könnten insbesondere kleineren Unternehmen helfen. Der Abschluss der Verhandlungen bedeutet aber noch kein Inkrafttreten. Zunächst stehen juristische Prüfung, Übersetzung, Unterzeichnung und die jeweiligen Genehmigungsverfahren an.
Laut Kommission überstieg der bilaterale Handel mit Waren und Dienstleistungen 2025 die Marke von 130 Milliarden Euro, nach 72,1 Milliarden Euro im Jahr 2016. Der Handel mit digital erbrachten Dienstleistungen erreichte 2025 rund 19,8 Milliarden Euro. Welche Wirkung das Abkommen haben wird, hängt vom weiteren Verfahren und seiner Umsetzung ab.